Die Regierung machte für ihre Ablehnung zur parlamentarischen Initiative am Mittwoch ordnungspolitische Gründe geltend. Das Parlament habe bei der Äufnung des Fonds zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft im Jahr 1991 eine einmalige Einlage des Bundes vorgesehen. Eine weitere Verlängerung stehe im Widerspruch dazu.

Zudem bildeten Spezialfonds Parallelhaushalte neben dem ordentlichen Bundeshaushalt, erhöhten die Komplexität der Bundesrechnung und verringerten damit deren Transparenz, schreibt der Bundesrat.

Anders argumentieren die Umweltkommissionen des National- und des Ständerats. Sie beurteilen die bisherige Tätigkeit des Fonds sehr positiv: Dieser leiste wertvolle Unterstützung für Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz. Deshalb soll der Fonds für die Jahre 2021-2031 mit insgesamt 50 Millionen Franken ausgestattet werden.

Der Fonds unterstützt Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Landschaften, Natur- und Kulturdenkmälern. In seinen ersten 25 Jahren hat der Fonds 140 Millionen Franken für rund 2500 Projekte in allen Landesgegenden eingesetzt. Mit dem Geld wurden unter anderem Bäume gepflanzt, landschaftsprägende Mauern erneuert und alte Steinbrücken restauriert.

sda