Rund 32 Tonnen Antibiotika für Tiere sind in der Schweiz 2017 abgesetzt worden. Das sind 16 Prozent weniger als 2016 und weniger als die Hälfte der 2008 abgesetzten rund 70 Tonnen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag meldete.

Zeichen für Sensibilisierung

Der Verkauf der kritischen Antibiotika, die für die Humanmedizin wichtige Wirkstoffe enthalten, ging im vergangenen Jahr um etwa 20 Prozent zurück. Es ist nach Angaben des BLV der zweite Rückgang nach 2016.

Die kontinuierliche Abnahme der Verkaufsmengen ist für das BLV ein Zeichen für die zunehmende Sensibilisierung bei Tierhaltern und in Tierarztpraxen und die "Entschlossenheit, weniger Antibiotika einzusetzen", wie es in der Mitteilung heisst.

Das BLV führt den Rückgang aber auch auf das Verbot zurück, bestimmte Antibiotika auf Vorrat abzugeben sowie auf Massnahmen für die Gesundheit der Tiere. Als besonders erfreulich bezeichnet es das Bundesamt, dass weniger Antibiotika der kritischen Klassen abgesetzt worden sind.

Angaben dazu, wie die Tierärztinnen und Tierärzte die Antibiotika verwendet haben, hat das BLV nicht. Informationen dazu werden ab nächstem Jahr in einer Datenbank abrufbar sein, die am 1. Januar in Betrieb genommen werden soll. Anhand der Daten könnten Probleme erkannt und Massnahmen ergriffen werden, schrieb das BLV.

Antibiotika zu viel und nicht sachgemäss einzusetzen führt dazu, dass immer mehr Bakterien resistent werden. Die Konsequenzen seien dramatisch und beträfen Mensch und Tier, aber auch die Landwirtschaft und die Umwelt, warnt das BLV.

Verbot von vorbeugender Abgabe

Antibiotika sind auch in der Politik ein Thema. Die Anfang Jahr eingereichte Trinkwasser-Initiative verlangt, dass nur noch Landwirtschaftsbetriebe Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden und vorbeugend verabreichte Antibiotika verzichten.

Mit der Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung vom 1. April 2016 sei nur eine Einschränkung der Abgabe von Antibiotika auf Vorrat eingeführt worden, machen die Initianten geltend. Ein prophylaktischer Antibiotikaeinsatz sei aber nicht verboten.

sda