Laut Anklageschrift hat die Frau vier Pferde und ein Pony hungern lassen und sie nicht angemessen gepflegt. Dadurch hätten die fünf Tiere an Hunger gelitten und seien abgemagert. Auch stand den Pferden und Ponys kein Liegeplatz mit ausreichend sauberer und trockener Einstreuung zur Verfügung, und im Gruppenstall fehlten die vorgeschriebenen Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten.

Wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei und weiterer Delikte fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 2800 Franken und eine Busse von 400 Franken. Die Verhandlung findet nächste Woche vor dem Einzelrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland in Mels statt.

Behörden schauten nicht weg

Drei der betroffenen Tiere gehörten laut der Anklageschrift dem Pferdehalter von Hefenhofen. Sie wurden am 7. August 2017 vom Veterinäramt des Kantons Thurgau beschlagnahmt.

Das St Galler Veterinäramt hatte die tierquälerischen Zustände im Stall der Pferdehalterin von Mels bereits im Februar 2016 entdeckt. Während der Thurgauer Kantonstierarzt beim mutmasslichen Tierquäler von Hefenhofen weggeschaut habe, habe das St Galler Veterinäramt in Mels gehandelt. «Und zwar lange bevor der Skandal im Thurgau aufflog», sagte Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Laut dem VgT soll die 33-jährige Beschuldigte dem mutmasslichen Tierquäler im vergangenen Sommer auch dabei geholfen haben, in einer Nacht- und Nebel-Aktion Pferde vom Hof in Hefenhofen abzutransportieren, um deren Beschlagnahmung zu verhindern. Einige Tiere des mutmasslichen Tierquälers fanden die Behörden nach der Räumung von dessen Hof auf einer Alp in der Nähe von Mels.

Ungenügende Kontrollen

Der Fall Hefenhofen hatte im vergangenen August wochenlang für Schlagzeilen gesorgt. Nach Medienberichten über verendete und verhungernde Pferde räumten die Thurgauer Behörden den Hof und beschlagnahmten rund 250 Tiere, darunter gegen 100 Pferde. Diese wurden später versteigert.

Obwohl der einschlägig vorbestrafte Tierhalter sich jahrelang gegen jeden Behörden-Entscheid wehrte und sich nicht an ein Teiltierhalteverbot hielt, kontrollierte das Thurgauer Veterinäramt den Querulanten jeweils nach Vorankündigung. Der VgT reichte gegen den Thurgauer Kantonstierarzt, dessen Stellvertreter und den zuständigen Regierungsrat, Walter Schönholzer, Strafanzeigen ein.

Untersuchung läuft

Gegen Schönholzer durfte die Thurgauer Staatsanwaltschaft allerdings kein Strafverfahren eröffnen, weil das Büro des Grossen Rates die Ermächtigung dazu verweigerte.

Eine vom Thurgauer Regierungsrat eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission untersucht den Fall seit Anfang Januar. Den Schlussbericht will sie bis im Spätsommer vorlegen. Bis dahin gebe es keine Informationen, sagte Hanspeter Uster, Präsident der Untersuchungskommission, der Nachrichtenagentur sda.

sda