Unternehmen, die Feuerwerkskörper verkaufen, seien verpflichtet, die Kunden bei jedem Kauf über das Verbot zu informieren, teilte der Kanton Wallis am Dienstag mit. Die Situation wird demnach in der Woche vor dem 1. August neu bewertet.

Eine Besserung könne nur bei anhaltendem Regen von mindestens drei Tagen eintreten, heisst es weiter. Gewitter und kurze Schauer veränderten das Gefahrenniveau nicht.

Das trockene Wetter hat in vielen Kantonen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr geführt. Auch im Tessin und in den Bündner Südtälern gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien.

sda