Das Stimmvolk hat den Artikel vor rund einem Jahr angenommen, als Gegenentwurf zu einer zurückgezogenen Volksinitiative des Bauernverbandes. Welche konkreten Folgen dies haben würde, war schon vor der Abstimmung umstritten.

Der Artikel beauftragt den Bund unter anderem, die Voraussetzungen für eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion zu schaffen. Aus Sicht der Finanzkontrolle sollte dies Auswirkungen auf die Subventionen haben.

Nur nachhaltige Produkte fördern

Produkte und Produktionsverfahren, die nicht nachhaltig und standortangepasst seien, sollte der Bund weniger stark oder gar nicht mehr fördern, schreibt die EFK in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Das betreffe Produkte, die stark auf Importe angewiesen seien oder nicht zur Ernährungssicherheit beitrügen.

Konkret geht es um die Stützung der Fleischproduktion. Die Herstellung von tierischem Eiweiss sei teilweise auf Futtermittelimporte angewiesen, argumentiert die EFK. Sie sieht Sparpotenzial bei den Subventionen für Tierzucht, Viehwirtschaft, Schlachtkontrollen und Absatzförderung, ohne dieses genau zu beziffern.

Subventionsartikel gleichwertig

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist mit dieser Sicht auf den Verfassungsartikel nicht einverstanden. Es stellt sich auf den Standpunkt, der neue Artikel 104a und der ältere Landwirtschaftsartikel 104 müssten als gleichwertig betrachtet werden.

Wie mit Zielkonflikten umgegangen werden solle, sei im Einzelfall abzuwägen. "Eine Beurteilung der bestehenden Massnahmen ausschliesslich auf der Basis des neuen Artikels 104a erachten wir nicht als zielführend", schreibt das BLW in seiner Stellungnahme.

Nicht mehr zeitgemäss

Auch unabhängig vom Artikel zur Ernährungssicherheit sollte das BLW jedoch aus Sicht der EFK bestimmte Subventionen hinterfragen, etwa die Beihilfen Viehwirtschaft und Pflanzenbau. Es handelt sich beispielsweise um Beihilfen für Marktreserven im Obstbau, die Einlagerung von Kalbfleisch, Marktentlastung auf dem Eiermarkt oder die Verwertung von Schafwolle.

Diese Beihilfen seien eine Art Preisstützung, heisst es im Bericht. In der Gesamtbetrachtung mit den Direktzahlung seien sie nicht mehr zeitgemäss. Das Sparpotenzial bei diesen Subventionen beziffert die EFK auf rund 8 Millionen Franken.

Kein Grund für Bundesfinanzierung

In Frage stellt sie auch die Abgeltung von Aufgaben gemäss der Schlachtviehverordnung, welche der Bund in der Vergangenheit an Proviande vergab. Dabei geht es etwa um die Qualitätseinstufung der lebenden Tiere und der Schlachtkörper in grossen Schlachtbetrieben.

Der Grund für die Finanzierung durch den Bund sei nicht nachvollziehbar, schreibt die EFK. Das BLW entschädige die Kosten von Leistungen, die in anderen Bereichen durch die Marktteilnehmer getragen würden. Die Massnahmen lägen in deren Eigeninteresse. Hier könnten 6 Millionen Franken gespart werden.

Beträge an finanzstarke Institutionen

Weiter ist die EFK der Ansicht, dass manche Finanzhilfen zu hoch angesetzt sind. Das BLW richte auch Subventionen an finanzstarke Institutionen aus. Würden die geltenden Grundsätze berücksichtigt, könnten rund 5 Millionen Franken gespart werden.

Schliesslich kritisiert die EFK eine Verordnungsänderung, die es ermöglichte, die Entschädigungsansätze in der Tierzucht rückwirkend anzuheben. Das BLW schöpfe so Budgetmittel aus, schreibt die EFK. Das widerspreche den Vorgaben. Würde die Verordnungsänderung rückgängig gemacht, könnte eine Million Franken gespart werden.

Warnung vor Interessenkonflikten

Darüber hinaus empfiehlt die EFK, Bundesvertreter aus den Leitungsgremien der Subventionsempfänger abzuziehen. Sonst drohten Interessenskonflikte, warnt sie.

Das BLW hält in seiner Stellungnahme fest, es könne die meisten Empfehlungen nachvollziehen. Der Abbau von Massnahmen, welche die Ausrichtung der Landwirtschaft auf den Markt behinderten, werde im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 22+ zur Diskussion gestellt. Das betreffe insbesondere die Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes.

Ausgewählte Beiträge untersucht

Die EFK hatte bei einer Auswahl von Beiträgen an externe Organisationen untersucht, ob die Subventionen eine ausreichende rechtliche Grundlage haben, noch sinnvoll sind und wirtschaftlich umgesetzt werden.

Unter die Lupe nahm es Beiträge unter dem Titel landwirtschaftliche Beratung (11,6 Millionen Franken), landwirtschaftliche Forschung (10,9 Millionen), Pflanzenzucht (4,3 Millionen), Beihilfe Pflanzenbau ohne Direktzahlungen (2,3 Millionen), Tierzucht (34 Millionen), Beihilfe Viehwirtschaft (6 Millionen), Vollzug Schlachtviehverordnung (6 Millionen) sowie Qualitäts- und Absatzförderung (60 Millionen).

sda