Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) trägt die Bezeichnung als geschützte geographische Angabe ein, wie es am Donnerstag mitteilte. Geschützt werden auch der Appenzeller Pantli sowie die Appenzeller Siedwurst.

Die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen dieser drei Produkte werden geschützt, weil ihre Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Konkret bedeutet der Schutz, dass nur Produzentinnen und Produzenten aus dem entsprechend definierten Gebiet diese Namen benutzen dürfen. Zudem müssen sich diese an ein detailliertes Pflichtenheft halten.

Eindeutige Verbindung ins Appenzellerland

Die Geschichte der drei Appenzeller Spezialitäten reiche weit in das 19. Jahrhundert zurück, schreibt das BLW. Ihren Ruf würden die Fleischprodukte unter anderem ihrem Namen verdanken, welche die Produkte eindeutig mit dem Appenzeller- und St. Gallerland verbinden würden.

Auch ihre qualitativen Eigenschaften und das traditionelle Herstellungsverfahren würden den Fleischprodukten einen guten Ruf verschafen: Das Appenzeller Mostbröckli wird geräuchert und später getrocknet. Der Appenzeller Pantli schmeckt nach Knoblauch und wird so lange getrocknet, bis der gewünschte Gewichtsverlust erreicht ist. Die Appenzeller Siedwurst hat ein Knoblauch-Kümmelaroma und wird roh, gekocht oder pasteurisiert verkauft.

sda