Nach der Räumung des Hofs des mutmasslichen Tierquälers U. K. von Hefenhofen beauftragte die Thurgauer Regierung am 15. August 2017 eine externe Untersuchungskommission, die den Vollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Thurgau aufarbeiten, analysieren und allfällige Vollzugslücken aufdecken soll. Deren Präsident, Hanspeter Uster, stand den Medien am Donnerstag Rede und Antwort.

30 Bundesordner geprüft

Im Wesentlichen erläuterte Uster die Vorgehensweise und die Methoden der achtköpfigen Untersuchungskommission. Diese sieht die Erarbeitung einer Chronologie vor mit den Erfahrungen und Ereignissen, die bis ins Jahr 1995 zurückreichen. Dazu wurden Akten im Umfang von 30 Bundesordnern geprüft. Uster geht davon aus, dass noch mehr dazukommen werden. Die bisherige Arbeit habe gezeigt, dass mit dieser Methode eine nachvollziehbare Darstellung und Beurteilung der Ereignisse möglich sei, so Uster.

Die Kommission untersucht gemäss Auftrag der Thurgauer Regierung auch die Vorgehensweise auf Amtsstufe sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Amtsstellen (Veterinäramt, Landwirtschaftsamt, Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft).

Schlussbericht Ende August erwartet

Der Schlussbericht soll Ende August/Anfang September vorliegen. Ein ambitioniertes Ziel, wie Uster zugibt. Dass mit dem heutigen Zwischenbericht keine Ergebnisse präsentiert werden, habe nichts mit Geheimniskrämerei zu tun, entgegnete Uster auf eine entsprechende Frage. «Vielmehr geht es um die Seriosität unserer Arbeit.» Solange das Aktenstudium nicht abgeschlossen sei, könne man keine Befragungen mit den Betroffenen durchführen und ergo auch keine endgültigen Schlüsse ziehen. Die Frage, ob U. K. von der Kommission befragt werde, verneinte der Uster. «Wir untersuchen primär, wie die Verwaltung gearbeitet hat.»

Tierschützer fordert Vernehmlassung

Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken, kritisierte, dass die Öffentlichkeit schlussendlich vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Er forderte «die Möglichkeit einer Vernehmlassung durch Organisationen, Verbände und Interessensgruppen, bevor der Schlussbericht an die Regierung geht». Uster wies darauf hin, dass dies nicht in der Kompetenz der Untersuchungskommission liege. Damit müsse Kessler an die Regierung gelangen.

Ermittlungen gegen Kantonstierärzte laufen

Unabhängig von der Arbeit der Untersuchungskommission befasst sich auch die Justiz mit dem Fall. So wurden von Tierschutzorganisationen Strafanzeigen gegen den Thurgauer Kantonstierarzt, gegen dessen Stellvertreter sowie gegen den zuständigen Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) eingereicht. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat mit den Ermittlungen gegen die beiden Veterinäre schon länger begonnen. Das schreibt die Nachrichtenagentur sda in einer Mitteilung.

Darin heisst es weiter, dass es bei der Anzeige gegen den Regierungsrat zuerst eine Ermächtigung durch das Büro des Grossen Rates brauche. Den Antrag dazu habe die Staatsanwaltschaft Ende August 2017 eingereicht. Die Stellungnahme des Büros stand bisher noch aus. Bis Ende Januar werde darüber entschieden und danach das Ergebnis kommuniziert, erklärte Ricarda Zurbuchen, Leiterin der Kanzleidienste, auf Anfrage der sda.

Stefanie Giger