Der Beitrag wird bezahlt, wenn die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztieren zu mindestens 90 Prozent der Trockensubstanz aus Grundfutter gemäss folgender Auflistung besteht: Dauer- und Kunstwiesen/-weiden (frisch/siliert/getrocknet), Ganzpflanzenmais (frisch/siliert/getrocknet), Mischung aus Spindel und Körnern des Maiskolbens, Maiskolbenschrot und, Maiskolbensilage ohne Lieschblätter (CornCobMix, CCM, nur für Rindviehmast), Getreide-Ganzpflanzensilage, Futterrüben, Zuckerrüben, Zuckerrübenschnitzel (frisch/siliert/getrocknet), Rübenblätter ,Chicorée-Wurzeln, Kartoffeln, Abgang aus Obst- und Gemüseverwertung, Biertreber und verfüttertes Stroh. Zudem muss die Jahresration im Talgebiet zu mindestens 75 Prozent, im Berggebiet zu 85 Prozent aus frischem, siliertem oder getrockneten Wiesen- und Weidefutter bestehen.

Eine Evaluation ergab, dass in den Jahren 2014 und 2015 etwa drei von vier Betrieben den GMF-Beitrag in Anspruch nahmen. In der Bergregion und bei Bio-Betrieben war der Anteil noch  höher. Gleiches gilt für Mutterkuhbetriebe sowie die Schafe-, Ziegen- und Pferdehalter.

Zwar verfütterten die wenigsten Betriebe (14 Prozent) nach Einführung des Programms wesentlich mehr Gras oder weniger Mais (12 Prozent) als früher. Aber rund jeder vierte Betriebsleiter gab an, seinen Kraftfuttereinsatz seit der Teilnahme an diesem Programm gesenkt zu haben.

In der Milchviehhaltung setzten die GMF-Betriebe im Schnitt 9,8 Prozent Kraftfutter ein. Das macht etwa 588 kg TS pro Kuh und Jahr, während Betriebe, die nicht an GMF teilnahmen in derselben Zeit 10,7 Prozent (=642 kg TS) Kraftfutter verfütterten.

Das GMF Programm könnte somit zumindest dazu beigetragen haben, dass der Kraftfuttereinsatz in der Milchviehhaltung nicht weiter gestiegen ist.

Eveline Dudda, lid

Dieser Artikel ist Teil einer Serie über Futtermittel in der Schweiz aus dem LID-Dossier Nr. 485 vom 22. Dezember 2017.

Quelle: Agroscope