Im Wallis war der stark verweste Tierkadaver am 7. März 2016 von einem Fischer am Ufer der Rhone westlich von Raron VS entdeckt worden. Todesursache bildete der Schuss aus einem Gewehr, der das Herz des Tieres getroffen hatte. DNA-Analysen ergaben, dass es sich beim erschossenen Tier um den Wolf M63 gehandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hatte in der Folge ein Untersuchungsverfahren eröffnet, das inzwischen abgeschlossen wurde.

Sie hat nun gestützt darauf beim Bezirksgericht Brig Anklage gegen eine in der Region wohnhafte Person erhoben, wie sie am Donnerstag bekannt gab. Der beschuldigten Person würden neben dem Abschuss des Wolfs diverse weitere Widerhandlungen gegen die Jagd- und die Waffengesetzgebung vorgeworfen. Es gelte die Unschuldsvermutung, heisst es weiter.

Es handelt sich nicht um den ersten derartigen Fall im Wallis. Im vergangenen Februar war im Val d'Anniviers eine Wölfin gewildert worden. Auch in diesem Fall hatte die Walliser Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet, wobei es angeblich mehrere Tatverdächtige geben soll.

Die Gruppe Wolf hatte für Hinweise, die ihr gemeldet werden und zur Ergreifung von Wolfswilderern führen, eine Belohnung von 10'000 Franken ausgesetzt.

Freiburger Fall nach wie vor ungeklärt

Eine mutmassliche Wolfsvergiftung im Kanton Freiburg bleibt dagegen vorerst ungeklärt. Die Freiburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag Berichte der Tageszeitung "La Liberté" und von RTS, wonach das beim Freiburger SVP-Grossrat Roger Schuwey im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellte Ameisengift nicht zum Tod der am 9. Juni bei Jaun entdeckten Wölfin geführt hat.

Dies hätten die durch das Veterinärinstitut der Universität Bern durchgeführte Autopsie und weiteren Analysen in Frankreich und Deutschland ergeben. Der Tod der Wölfin hatte im Kanton Freiburg für Aufsehen gesorgt, weil in der selben Region zuvor weitere Kadaver von Wild- und Haustieren entdeckt worden waren.

In den Verdacht geriet der SVP-Grossrat, weil er in der Nähe der Fundstelle wohnte und bereits wegen seiner Jagdpraktiken mit der Freiburger Justiz zu tun hatte. Bei einer Hausdurchsuchung beim Jäger war damals das Produkt gegen Ameisen sichergestellt worden. Schuwey selber hatte immer seine Unschuld beteuert und bekam nun durch die Analysen recht. Die Untersuchung wird nun gegen Unbekannt fortgesetzt.

sda