Laut dem "Schweizer Bauer" veranlasste das kantonale Veterinäramt Zürich eine Überraschungskontrolle aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Es wurden mehrere Mängel auf dem Betrieb festgestellt.

Ein grosser Abszess

Eine der Kühe im Stall wurde mit einem grossen Abszess unter dem linken Auge vorgefunden. Das Tier musste notgeschlachtet werden. Weiter waren drei Liegeboxen nicht tierschutzkonform, da sich die Kühe beim Hinlegen zu verletzen drohten. 

Busse, Gerichtskosten, mögliche Geldstrafe

Das Gericht verurteilte den betroffenen Bauern zu einer Busse von 800 Franken. Dazu muss er die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen. Falls er in den nächsten zwei Jahren wiederum fehlbar wird, sind 3'000 Franken Geldstrafe zu bezahlen.

Überwachung

Gemäss dem Veterinäramt gibt es einige Notschlachtungen pro Jahr. Bei solchen Vorfällen führt das Amt zur Überwachung unangemeldete Nachkontrollen durch.

Normalerweise werden Zürcher Betriebe alle vier Jahre kontrolliert. Werden Tiere willentlich oder aufgrund von Unfähigkeit langfristig nicht korrekt gehalten, wird ein Tierhalteverbot ausgesprochen.  

jsc