Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 19. Februar 2019 die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste (TGDV) eröffnet. Sie hat eine Vereinheitlichung der Subventionspraxis und des Subventionsverfahrens zum Ziel. Sie regelt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen durch den Bund und ersetzt die drei bisherigen tierartspezifischen Verordnungen. Damit werden einerseits die zu einem grossen Teil veralteten rechtlichen Grundlagen bereinigt.

Andererseits wird der Rindergesundheits-Dienst (RGD) in den Geltungsbereich aufgenommen. Als Voraussetzung für die Unterstützung des RGD durch den Bund ist damit neu - wie für die anderen Tiergesundheitsdienste - eine Subventionierung durch die Kantone vorgesehen.

Die tierartspezifischen Einzelheiten regelt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in den Leistungsvereinbarungen mit jedem einzelnen Tiergesundheitsdienst. In diesen Vereinbarungen werden die Leistungen konkretisiert, welche die Tiergesundheitsdienste zu erbringen haben, um eine Finanzhilfe des Bundes zu erhalten.

Die Vernehmlassung zur Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste dauert bis zum 7. Juni 2019. Die gesetzlichen Grundlagen der Verordnung finden sich im Tierseuchen- sowie im Landwirtschaftsgesetz.

lid