Zudem wird der 2015 versuchsweise eingeführte Energiebonus von max. Fr. 20'000.- weiterhin gewährt, wie die SFWE mitteilt. Die SFWE bleibe auch bei tiefem Hypothekarzinsniveau attraktiv. Die Stiftung bietet Darlehen zu einem langfristig stabilen Zinssatz von 1 Prozent. Die Laufdauer der Darlehen beträgt 20 Jahre.

 

Energiebonus wir weitergeführt

 

 

Die Darlehen ersetzen häufig die fehlenden Eigenmittel und ermöglichen bei landwirtschaftlichen Liegenschaften die Überschreitung der Belastungsgrenze. Unterstützt werden die Erneuerung, der Bau oder der Erwerb von Wohnhäusern oder von Wohnungen. Die Unterstützung ist begrenzt auf maximal drei Wohnungen pro Eigentümer. Für jede Wohnung kann ein Darlehen Fr. 60'000.- beantragt werden.

Der seit 2015 geltende Energiebonus wird nach dreijähriger Versuchsphase dank guter Nachfrage weitergeführt.

Darlehensnehmer sind natürliche Personen, die als Eigentümer die zu fördernden Wohnungen selbst bewohnen oder bei Landwirtschafts- oder Gewerbebetrieben auch Eigentümer, die diese verpachtet haben. Gefördert wird in erster Linie selbstgenutztes Wohneigentum sowie Wohnungen der abtretenden oder der nachfolgenden Generation. SFWE-Darlehen können sowohl bäuerliche als auch nichtbäuerliche Gesuchsteller bekommen. Die Darlehen können ergänzend zu Investitionskrediten gewährt werden.

lid