Der Landwirt wird zu Schadenersatz und Genugtuung verurteilt, wie die "Andelfingerzeitung" berichtet.

Der Asylbewerber arbeitete gelegentlich auf dem Bauernhof des verurteilten Landwirten im Weinland. Der Unfall ereignete sich im Juli 2011: Beim Kirschenpflücken fiel der Helfer vom Baum, seither ist er querschnittsgelähmt.

Urteil mit 72 Seiten

Während dem langwierigen Gerichtsverfahren gab es viele Uneinigkeiten zwischen den Parteien. So war etwa nicht klar, ob der Asylsuchende nach Feierabend selbständig arbeitete und ob er auf der Leiter oder auf dem Baum stand.

Nun ist das Urteil da, ganze 72 Seiten lang. Die Hauptbegründung für die Verurteilung des Landwirten ist laut der Regionalzeitung: «Nach durchgeführtem Beweisverfahren sind wir zur Überzeugung gelangt, dass A., was seine Sprachkenntnisse und seine handwerklichen Fertigkeiten betrifft, nicht in der Lage war, alleine, also ohne aktive Betreuung, komplexere beziehungsweise gefährlichere Arbeiten auszuführen.».

asa