Wird ein Betrieb verkauft, gilt das Vorkaufsrecht: Zuerst dürfen die Kinder kaufen. Danach dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen, die Geschwister und die Geschwisterkinder des abtretenden Betriebsleiters den Hof bzw. das Grundstück erwerben. Der Partner (Ehemann oder Ehefrau) gehen leer aus. So will es das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Der Bundesrat schickt sich nun an, einen der wichtigsten Grundpfeiler der Schweizer Agrarpolitik zu überarbeiten.

Mehr Rechte für Ehepartner

Die Regierung will die Stellung der in der Landwirtschaft mitarbeitenden Partnerinnen und Partnern rechtlich verbessern. Wie es im erläuternden Bericht der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ heisst, soll ein Vorkaufsrecht für den «selbstbewirtschaftenden Nichteigentümergatten» eingeführt werden.

Geht es nach dem Bundesrat, bleibt das Vorkaufsrecht der Kinder an erster Stelle. Unmittelbar danach soll neu der Ehegatte bzw. die Ehegattin das Vorkaufsrecht erhalten. Für die Geschwister des abtretenden Betriebsleiters werden die Anforderungen gestrafft, die Geschwisterkinder indes sollen ganz leer ausgehen. Im Fall einer Scheidung soll die Rechtssicherheit für Nicht-Eigentümer (also die Gattin bzw. der Gatte) verbessert werden.

Verbände wehren sich

Erwartungsgemäss regt sich Widerstand, wenn die Regierung an einem komplexen Gesetz Änderungsvorschläge anbringt: So wollen unter anderem der Schweizer Bauernverband (SBV) und der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) von den Anpassungen im BGBB nichts wissen – beide Verbände lehnen eine Revision strikt ab, wie aus den jeweiligen Vernehmlassungsantworten zu entnehmen ist.

Grund für die ablehnende Haltung ist unter anderem, dass der Bundesrat nicht nur die Vorkaufsrechte, sondern auch den Zugang zu Landwirtschaftsland für Vereine und Genossenschaften anpassen will.

SBLV will keine Revision

Der SBV kritisiert, dass die Streichung der Geschwisterkinder nicht dem Ziel des BGBB entspreche. Das Bodenrecht soll nach Ansicht des Verbandes vor allem dazu dienen, Landwirtschaftsbetriebe «in der Familie zu halten.» Der SBV sieht keinen dringenden Handlungsbedarf und fürchtet, dass Veränderungen im BGBB unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Bauernfamilien haben.

Weniger konsistent ist die Antwort des Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes: Eigentlich könnte der SBLV für die Besserstellung der Ehegatten sein. Tatsächlich erteilt man dem Bundesratsvorschlag eine Abfuhr. So schreibt der SBLV explizit, dass er mit der Ablehnung der Revision gegen die Interessen seiner Mitglieder – also der Bäuerinnen und Landfrauen – handle. Allerdings befürchtet der Verband, dass mit der BGBB-Revision der Familienbetrieb als Basis der Schweizer Landwirtschaft gefährdet werde.

Immerhin sind mindestens die Kleinbauernvereinigung und Bio Suisse mit der Besserstellung der Ehegatten einverstanden.

Hansjürg Jäger