Nach dem bereits geltenden Erlass zur verpflichtenden Ursprungsangabe bei Teigwaren, Reis, Milch und Käse sowie Tomatenprodukten soll Medienberichten zufolge nun die rechtliche Grundlage dafür gelegt werden, die betreffenden Vorgaben wesentlich breiter als bisher anzuwenden.

Zwingender Hinweis auf Herkunftsort

 

Konkret geht es dabei um den sogenannten Vereinfachungserlass, der in den Senat eingebracht worden ist. Darin findet sich die Formulierung, dass ein Hinweis auf dem Herkunftsort „zwingend vorgeschrieben“ sei, wenn der Name eines Produktes oder die Aufmachung einer Verpackung einen anderen Ursprungsort vermuten lassen könne, als dies tatsächlich der Fall sei.

Nahezu alle Lebensmittel

Laut Berichten der italienischen Presse soll das Landwirtschaftsministerium in Rom im Einvernehmen mit den Ressorts für Gesundheit und wirtschaftliche Entwicklung sowie nach Anhörung der Berufsverbände ein Dekret erstellen, in dem festgelegt wird, in welchen Fällen die Angabe des Herkunftsortes obligatorisch vorgeschrieben wird. Wird das Dokument in dieser Form vom Parlament gebilligt, könnte die Verpflichtung zur Angabe des Ursprungslandes nach Einschätzung des Fachblattes „L‘Informatore Agrario“ zukünftig „nahezu alle Lebensmittel“ betreffen.

AgE