Im Vorfeld hatten verschiedene EU-Parlamentarier gegen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geklagt, weil diese zwei Studien über die krebserregende Wirkung von Glyphosat nicht öffentlich machen wollte, wie aiz.info berichtet. Die Behörde hatte als Grund den Schutz der geschäftlichen und finanziellen Interessen der Unternehmen angegeben.

Überwiegend öffentliches Interesse vorhanden

Damit ist sie jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof abgeblitzt: Die "Arhus-Verordnung" verlange, dass alle Informationen veröffentlicht werden, die "Emissionen in die Umwelt betreffen". Die Richter sehen die Verordnung verletzt und veranlassen eine Veröffentlichung, weil ein überwiegend öffentliches Interesse bestehe.

Unabhängig von diesem Streit ist die EFSA zum Ergebnis gelangt, dass der Wirkstoff Glyphosat nicht krebserregend sei, woraufhin die EU-Kommission ihn für weitere fünf Jahre zugelassen hat.

lid