Die vom Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen geplante Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in niedersächsischen Schlachthöfen wird laut VDF von den dortigen 17 Verbandsmitgliedern voll unterstützt. „Wir erhoffen uns davon, dass die Videotechnik zukünftig auch in solchen Betrieben eingesetzt wird, die nicht unserem Verband angeschlossen sind“, so der Verband. Darüber hinaus müsse die Vereinbarung auch dazu dienen, datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.

Für den Tierschutz reichen Kameras nicht

Der VDF wies darauf hin, dass die Kameraüberwachung kein Allheilmittel zur Sicherstellung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben sei. Sie könne die physischen Eigenkontrollen und amtlichen Überprüfungen vor Ort keinesfalls ersetzen. Doch könne sie eine wertvolle Unterstützung bieten, da die Aufnahmen auch dann zur Verfügung stünden, wenn gerade kein Überwachungspersonal vor Ort sei. Die Aufzeichnungen könnten zudem betriebsindividuell dazu genutzt werden, die Prozessabläufe zu analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse für Verbesserungen des Tierschutzes umzusetzen. Die Videoaufnahmen erlaubten im Verdachtsfall Verstöße zu belegen oder zu entkräften und seien auch dazu geeignet, die Sensibilität der Mitarbeiter im Umgang mit den Tieren zu fördern.

AgE