Für die Nutzung von Silomais und Mais zur Biogaserzeugung sind insgesamt elf, für die Nutzung von Körnermais drei und für die kombinierte Nutzung sechzehn Maissorten beschrieben worden.

Neue Sorte muss besser sein

Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetztes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Maissorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt.

Unter dem Sortenspiegel sind die neu zugelassenen Sorten aufgeführt.

pd