Wie die "Basellandschaftliche Zeitung" berichtet, hatte die grosse Rauchwolke die Polizei auf den Plan gerufen. Es herrschte Unklarheit, ob solche Feuer verboten sind. Der Landwirt bekam nun Recht.

Dampf, nicht Rauch

Was vom Feuer aufstieg, sei eher Dampf als Rauch gewesen, verteidigte sich der Bauer. Das sei normal bei den winterlichen Temperaturen und ein rauchfreies Feuer gebe es aufgrund von Restfeuchte sowieso nicht. Anders als im Frühling oder Sommer sei das Astmaterial ja auch kahl gewesen, Insekten und Ähnliches seien daher auch nicht beeinträchtigt worden. 

Im Übrigen verbrenne in der Umgebung sowieso jeder seinen Baumschnitt.

Strafbefehl unglücklich formuliert

Im ursprünglichen Strafbefehl mit der Busse über 300 Franken war die Rede von Verstössen gegen das kantonaler Umweltschutzgesetz und die Luftreinhalteverordnung. Laut der Einzelrichterin in diesem Fall war dies eine unglückliche Formulierung. Der Vorwurf war demnach gewesen, das Feuer nicht gelöscht zu haben, was nicht strafbar ist. die Rauchentwicklung war dem Bauern nicht angelastet worden.

Wie die Richterin abschliessend betonte, wäre eine zu grosse Rauchentwicklung allerdings durchaus strafbar.

jsc