Wer für den Partner auf dessen Betrieb regelmässig mitarbeitet, dem steht ein eigenes Einkommen und eine Sozialversicherung zu. Diese Idee ist nicht neu; es brauchte aber den Bundesrat und die Botschaft zur Agrarpolitik 2022+, um der Diskussion wieder neuen Schub zu geben. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft zur AP22+ nämlich vor, dass Direktzahlungen nur dann ausgerichtet werden sollen, wenn der auf dem Betrieb mithelfende Partner über einen Sozialversicherungsschutz verfügt.

SBV ist skeptisch

Von der Idee wenig angetan ist der Vorstand des Schweizer Bauernverbandes. Der fast reine Herrenklub ist mindestens skeptisch. SBV-Präsident Markus Ritter sagt es gegenüber dem «Blick» so: «Wir können doch nicht jedem Bauern vorschreiben, dass er seine Familie bezahlt.» Der Bauernverbandspräsident macht geltend, dass es insbesondere bei den Betrieben mit kleinerem Einkommen schwierig sei, einen fixen Lohn auszubezahlen.

Auch für den Schweizer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) ist der Vorschlag des Bundesrats, die soziale Absicherung der Partner an die Eintrittskriterien zu koppeln, unverhältnismässig. «Dieser Vorschlag wurde bereits vor einigen Jahren eingebracht und diskutiert. Daher wissen wir, dass er von der Basis nicht mitgetragen wird», erklärt SBLV-Präsidentin Christine Bühler auf Anfrage.

SBLV mit Gegenvorschlag

Der SBLV hat den Spiess nun umgedreht. Seine Lösung: Der Betriebsbeitrag, der neu eingeführt werden soll, soll nur dann ausbezahlt werden, wenn der persönliche Sozialversicherungsschutz gewährleistet wird. Das sieht ein entsprechender Entwurf vor, der unter anderem an den Vorstand sowie die Kommissionen für Agrarpolitik und Familien- und Sozialpolitik des SBLV geht und der BauernZeitung zugespielt wurde. Dem Verband sei es wichtig, einen machbaren und politisch möglichen Vorschlag zu präsentieren, heisst es im Entwurf. Ausserdem wäre dadurch auch das Argument, dass der Betriebsbeitrag an keine Leistung gebunden wäre, entkräftet.

Die definitive Höhe des Betriebsbeitrags ist noch unklar. «Bis jetzt hat man vom Betriebsbeitrag von etwa 3000 bis 5000 Franken gesprochen.» An der Vorstandssitzung des Bauernverbands am Mittwoch wurde der Vorschlag diskutiert. Ein Konsens gefunden habe man noch nicht, erklärt Christine Bühler weiter. Für die Vernehmlassung hat Markus Ritter bereits im Vorfeld angekündet, dass der SBV mit Varianten arbeiten werde. Wenn sich in der internen Konsultation zeigt, dass die Mehrheit der SBV-Mitglieder für den bundesrätlichen Vorschlag zu gewinnen wäre, ist ein Kurswechsel denkbar. Andernfalls schreibt der SBV in der Vernehmlassung, dass der Abschnitt zu streichen sei.

hja/joy