-- NO IMAGE --div id="c53800" class="csc-element ">

-- NO IMAGE --div class="csc-textpic csc-textpic-responsive csc-textpic-center csc-textpic-above">

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Ob Berner oder Glarner Alpkäse, Munder Safran oder Walliser Roggenbrot – sie alle dürfen seit Jahren das Gütesiegel AOP (für Appellation d'Origine Protégée, d.h. geschützte Ursprungsbezeichnung) tragen, wenn sie für die Region typisch sind und die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --h2>"Selbstverantwortung und Marktorientierung stärken"-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Bekannter als das Kürzel AOP war - gerade beim Wein - das Label AOC (Appellation d'Origine Contrôlée, d.h. kontrollierte Ursprungsbezeichnung). Während das Label AOC im übrigen Lebensmittelbereich heute fast verschwunden ist, gilt es in der Schweiz im Bereich des Rebensafts immer noch als Standard für einen ausgezeichneten Wein. Im Rahmen der Agrarpolitik AP22+ möchte der Bundesrat die Anforderungen aber verschärfen und vereinheitlichen. Dadurch sollen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schreibt, nicht nur "die Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten erfolgreich agieren", sondern es sollen gleichzeitig "die Marktorientierung, unternehmerischen Potenziale, Selbstverantwortung und Innovationskraft in der Landwirtschaft mit der AP22+ gestärkt werden".-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Die betroffenen Kreise hatten bis Anfang März Gelegenheit, sich im Rahmen der Vernehmlassung zu äussern. Die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Rebbaus stossen nicht überall auf Gegenliebe. Zu den eindeutigen Befürwortern gehört die "Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP", die die neue Bezeichnung seit 2013 schon im Namen führt. Die Vorteile einer Umstellung liegen für Geschäftsführer Alain Farine vor allem darin, dass in Sachen Qualitätslabels künftig "alle innerhalb Europas vom Gleichen reden". Bereits 2009 nämlich hatte die EU beschlossen, auf AOC und andere Bezeichnungen zu verzichten zugunsten einer einheitlichen Anwendung von AOP und IGP.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --div id="c53801" class="csc-element ">

-- NO IMAGE --h2>Schaffhauser Wein in Winterthur keltern?-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Der Kontakt mit der Kundschaft, so Farine weiter, habe ihm gezeigt, dass das Vorhandensein mehrerer Abkürzungen im Laden häufig Verwirrung stifte. Es sei zwar richtig, dass beim Weineinkauf in der Schweiz bis jetzt auf die Bezeichnung AOP kaum geachtet wurde. Der Kunde aber werde sich zunehmend fragen, weshalb der Wein aus allen Nachbarländern entweder mit AOP oder IGP angeschrieben sei, wogegen auf Schweizer Etiketten immer noch AOC oder "Landwein" stehe. Die ganze Weinbranche würde gemäss Farine ausserdem profitieren durch die Gewinnung von Synergien bei den Kommunikations- und Vermarktungskampagnen mit den anderen AOP- und IGP-Produkten.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Alain Farine vermutet, dass die Winzerinnen und Winzer - vor allem in der Deutschschweiz - der Umstellung von AOC auf AOP mehrheitlich negativ gegenüberstehen. Dies führt er vor allem auf fehlende Information zurück, denn viele Befürchtungen der Rebbauern beruhten auf mangelnder Kenntnis. So stimme es beispielsweise nicht, dass es Schaffhauser Winzern verboten wäre, ihren Wein unter AOP zu verkaufen, nur weil die Trauben beispielsweise im benachbarten Winterthur gekeltert würden. Die Behörden hätten nach Ansicht von Farine mehr tun müssen, um den Weinbauern die Umstellung zu erklären. Allerdings habe er Verständnis dafür, dass sich Winzer existenzielle Sorgen machten, weil sie nicht wüssten, wie sich nach einer Umstellung der Markt entwickeln würde.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --div id="c53802" class="csc-element ">

-- NO IMAGE --h2>"Neues macht immer Angst"-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Das mit der "unterlassenen Information" möchte Pierre Schauenberg, Leiter Fachbereich Pflanzliche Produkte beim BLW, so nicht stehen lassen. Das Bundesamt sei seit 2015 mit den Kantonen in Kontakt gestanden, habe sich anschliessend mit den grossen Produzentenverbänden in Verbindung gesetzt und sei schliesslich auch in die Regionen in allen Landesteilen gereist. Auch Schauenberg fürchtet, dass die Ablehnung unter den Betroffenen noch relativ gross ist. Der Hauptgrund dafür ist für ihn jedoch der Umstand, dass sich die Winzer mit einer für sie unbekannten Situation konfrontiert sehen: "Neues macht grundsätzlich immer Angst", so Schauenberg. "Die neue Regelung hätte Vorteile, doch sie brächte auch mehr Freiheit, grössere Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Verantwortung mit sich."-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Sind die Rebbauern Angsthasen? Beat Hedinger, Geschäftsführer von "Schaffhauser Blauburgunderland", lässt das nicht gelten: "Wenn heute gesagt wird, Schaffhauser Trauben dürften auch im benachbarten Kanton Zürich gekeltert werden und könnten dennoch als AOP Schaffhausen gelten, dann ist das für uns neu. In den Gesprächen mit den Damen und Herren aus Bern war von solchen Zugeständnissen nie die Rede. Entsprechend fiel unsere Vernehmlassung aus. Sollten die Regeln weniger streng ausgelegt werden als anfänglich kommuniziert, müsste man uns schon noch ein paar Sachen erklären. Denn es kann nicht sein, dass man uns dazu bringen will, 'mehr Verantwortung' zu übernehmen, wenn uns gleichzeitig ein so enges Korsett angelegt wird."-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --a href="https://www.lid.ch/fileadmin/_processed_/csm_20170322_schweizer_wein_ji_ee06af2fd6.jpg" data-rel="lightcase:pk53806:slideshow">-- NO IMAGE --img src="https://www.lid.ch/fileadmin/_processed_/csm_20170322_schweizer_wein_ji_360ae5cfe4.jpg?width=515px&height=372px" alt="Vins du Pays Landwein" width="515" height="372" />-- NO IMAGE --/a>-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --div class="csc-textpic-imagewrap" data-csc-images="1" data-csc-cols="2">-- NO IMAGE --em>(Bild lid/ji)-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --div class="bg-color-box">

-- NO IMAGE --h2>Weinkategorien-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">ml. Die Bezeichnungen für die jeweilige Herkunft eines Weines waren zahlreich, vielfach existierten zudem Abkürzungen in den jeweiligen Sprachen. Die wichtigsten Labels sind heute:-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">AOC: Die Abkürzung AOC war bis zur EU-Weinmarktreform von 2009 die Bezeichnung für die höchste Stufe des Ursprungssystems und bedeutet "Appellation d'Origine Contrôlée" (kontrollierte Ursprungsbezeichnung). Sie wird - insbesondere in der Schweiz - weiterhin verwendet.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">AOP: Den anspruchsvollsten Ursprungsvorschriften unterliegen die AOP-Weine (Appellation d'Origine Protégée, in der EU bis 2009 AOC-Weine). Weine dieser Kategorie kommen immer aus einem bestimmten Anbaugebiet. Diesen Titel darf ein Wein nur tragen, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt, so u.a. eine geografisch eng begrenzte Gegend (Terroir), Pflanzendichte, Maximalertrag pro Hektar.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">IGP / Landwein: Seit 2009 gibt es die Angabe IGP (Indication Géographique Protégée, geschützte geografische Angabe). Sie ersetzt die frühere Kategorie Landwein oder Vin de Pays. IGP-Weine sind immer Weine aus einer bestimmten Region und müssen gewisse Richtlinien erfüllen. Die Winzer haben jedoch einen grösseren Freiraum als bei der Kategorie AOP.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Keine genaue Herkunftsangabe / Tafel- oder Tischwein: Weine ohne genaue Herkunftsangabe wurden früher auch als "Tafelwein" bezeichnet. Heute steht auf der Etikette "Schweizer roter/weisser Tafelwein". Sie enthält keine genauere Herkunftsbezeichnung und darf nicht auf Jahrgang und Rebsorte hinweisen. Diese Weine sind meist eine Mischung von Weinen verschiedener Regionen. Weine dieser Kategorie sind vor allem beliebt in Märkten, in denen die Verbraucher ihre Weine überwiegend nach Herkunftsland oder Marke aussuchen, wie etwa in China.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --div id="c53803" class="csc-element ">

-- NO IMAGE --h2>Ein Rebberg - zwei Gemeinden-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Wäre die gegenseitige Anerkennung des Qualitätslabels AOP zwischen der EU und der Schweiz nicht gerade in den Grenzgebieten ein Vorteil für die einheimischen Winzer? Beat Hediger sähe darin keinen Gewinn. Der Schweizer Wein habe zwar im Ausland einen guten Ruf, doch für die meisten Konsumenten sei er vergleichsweise zu teuer: "Die Deutschen stürzen sich nicht auf unseren Wein", deshalb sehe er keinen Vorteil darin, sich der EU anzupassen.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Dass im Zusammenhang mit der beabsichtigten Umstellung etliches noch im Dunkeln liegt, zeigt auch das Gespräch mit dem Bündner Winzer Markus Lampert. Sein Betrieb liegt in Maienfeld, Reben hat er auch auf dem Gebiet der Gemeinde Fläsch. Nach der jetzigen Regelung ist in Graubünden ein Mischungsverhältnis von 60 zu 40 % innerhalb des Produktionsgebiets erlaubt. Nach einer Umstellung, glaubt Lampert, könnte dieser Wein nicht mehr als "Maienfelder" verkauft werden. In einem anderen Weinberg von Markus Lampert geht die Gemeindegrenze zwischen Maienfeld und dem benachbarten Jenins quer durch seinen Rebberg- "ist das jetzt noch Maienfelder oder nicht?", fragt er sich. Dabei ist er noch in der glücklichen Lage, dass er seine ganze Traubenernte selber zu Wein verarbeitet. Er weiss jedoch, dass rund 40 Prozent der Bündner Trauben zur Vinifizierung ins Unterland gefahren werden, beispielsweise zu den Volg-Weinkellereien in Wülflingen ZH oder zur Weinkellerei Rutishauser am Bodensee. Die dort verarbeiteten Weine dürften nach der neuen Regelung erst recht nicht mehr als "Bündner" in den Handel gebracht werden. Stattdessen müssten die Händler Fantasienamen ohne Herkunftsbezeichnung kreieren, was für den Konsumenten gewiss keinen Mehrwert an Information brächte.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --div id="c53804" class="csc-element ">

-- NO IMAGE --h2>Verantwortung der Produzentengruppen-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Was die beabsichtigte neue Regelung betrifft, verweisen die Befürworter immer wieder auf die relative Autonomie der repräsentativen Produzentengruppen. Zwar würde der Bund die Grundanforderungen festlegen und die Kantone ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen, doch in der Ausarbeitung der einzelnen Pflichtenhefte wären die Produzentenvereinigungen weitgehend frei. "Es ist durchaus möglich, einen Verarbeitungsbereich weiter zu fassen, wenn sich dies geschichtlich so entwickelt hat", so Pierre Schauenberg vom BLW, "auch dürfen gewachsene Traditionen beibehalten werden, sofern die Produzentengruppen dies so wollen."-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Das tönt gut, doch die Frage drängt sich auf: Wie findet man innerhalb einer Produzentengruppe zu einer einvernehmlichen Lösung, wenn die einen möglichst strenge Regeln befürworten (weil sie selber problemlos alle erfüllen könnten), wogegen andere die Grenzen lieber weniger streng ziehen möchten (weil sie sonst um ihre Existenz fürchten müssten)? In der Tat liegt darin für Alain Farine die grösste Hürde der neuen Regelung, denn die einzelnen Mitglieder der Produzentengruppe müssten sich untereinander einigen können. Allerdings bestehe dieses Problem auch bei allen anderen Produzentenvereinigungen. Überhaupt keine Angst hätte in diesem Zusammenhang Beat Hedinger vom Branchenverband "Schaffhauser Blauburgunderland": "Unser Verband ist gut organisiert und hat immer einen intensiven Austausch unter den Mitgliedern gepflegt."-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --h2>Wie weiter?-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">Offiziell hat die Vernehmlassung bis zum 6. März 2019 gedauert. Noch immer jedoch hätten sich die grossen Branchenverbände und die Mehrheit der Kantone nicht geäussert, sagte Pierre Schauenberg zu Beginn des Monats auf Anfrage. Allerdings gelte hier nicht "das Datum des Poststempels"; auch später eintreffende Eingänge würden noch gelesen und verarbeitet. Anschliessend werde Bundesrat Guy Parmelin, von Haus aus selber Winzer und seit dem 1. Januar Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), zuhanden des Gesamtbundesrats eine Botschaft ausarbeiten. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird sich das Parlament dazu äussern. Wird die AP22+ angenommen, könnten die Änderungen Anfang 2022 in Kraft treten.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --div id="c53805" class="csc-element ">

-- NO IMAGE --div class="bg-color-box">

-- NO IMAGE --h2>Muss es unbedingt AOP sein?-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">ml. Eine Umstellung auf die EU-kompatible Regelung würde nach Ansicht von Alain Farine von der "Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP" den Winzern neue Chancen und Perspektiven eröffnen. Umgekehrt betont er, dass ein AOP-Gütesiegel nicht ein absolutes "Muss" darstelle. Es sei durchaus möglich, dass ein Rebbauer einen sehr guten Wein herstelle, der aber auf keine Tradition zurückblicken könne und deshalb nicht mit dem Siegel AOP ausgezeichnet werden dürfe, aber: "Wo ist das Problem?" Häufig werde ein Wein ohnehin nicht wegen der Etikette gekauft, sondern weil man den Winzer kenne und seine Produkte schätze. Eine innovative Haltung könne sich auf vielfältige und kommerziell erfolgreiche Weise zeigen, auch ohne AOP. Umgekehrt sei es wichtig, dass althergebrachte Produkte international geschützt würden, so dass die Tradition auch für nachfolgende Generationen erhalten bleibe.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p class="bodytext">-- NO IMAGE --span>Martin Leutenegger-- NO IMAGE --/span>/lid-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --/div>

-- NO IMAGE --/div>