1. Der Fisch ist ein Wildtier Gesetzlich ist der Fisch kein landwirtschaftliches Nutztier. Aus diesem Grund darf man keine Fische in der Landwirtschaftszone halten. Wer Fische halten möchte, kann aber eine Ausnahmebewilligung beim Kanton anfordern. Ist die Bewilligung erteilt, muss die Gemeinde ein Baugesuch bewilligen. Es muss mit einem langen administrativen Prozess gerechnet werden. 2. Bestehende Gebäude nutzen …

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