Die Änderungen im Hundegesetz wurden in zweiter Lesung mit 92 zu 77 Stimmen genehmigt, wie die Nachrichtenagentur sda berichtet. Bislang enthielt das Zürcher Hundegesetz den Passus, dass Halter von Hunden, die einem «grossen oder massigen Rassetyp angehören», eine anerkannte praktische Hundeausbildung besuchen müssen. Das betraf rund die Hälfte der Hunde im Kanton.

Gewisse Rassen sind verboten

Trotz der Abschaffung der obligatorischen Kurse hat der Kanton Zürich weiterhin eines der strengeren Hundegesetze der Schweiz. Seit 2010 existiert eine Liste mit verbotenen Rassen, bei denen man von einem erhöhten Gefährdungspotenzial ausgeht. Davon betroffen sind vor allem Kampfhunde.

jw