Im März 2017 war die Wanderherde eines 52-jährigen Landwirts mit rund 400 Schafen auf einer Winter-Route in den Kantonen Thurgau und Zürich unterwegs. Wegen des schlechten Wetters wies er seinen angestellten Hirten eines Abends telefonisch an, die Tiere auf einer Waldfläche bei Altikon ZH übernachten zu lassen. Diese wurde mobil eingezäunt. Ein Förster zeigte den Bauern daraufhin an, wie die «NZZ» berichtet. Am Jungwuchs seien Verbisschäden von 850 Franken entstanden.

Keine Waldweide

Der Besitzer der Schafe weigerte sich, eine Busse von 150 Franken und zusätzliche 150 Franken Gebühren zu bezahlen. Es sei extremes Wetter gewesen, wehrte er sich vor Gericht. Die Tiere seien bereits vollgefressen gewesen. Sie hätten im Wald nur geschlafen, somit sei es auch keine Waldweide gewesen. Schäden seien keine entstanden.

«Hätte der Hirte in diesem Regen auf offenem Feld übernachtet, hätten wir sofort Probleme mit dem Tierschutz bekommen», sagte der Landwirt laut Zeitungsbericht vor dem Richter. Im Kanton Thurgau seien die Behörden viel kulanter. Die besagte Parzelle befand sich nur 150 Meter von der Kantonsgrenze weg auf Zürcher Boden. Der Bauer räumte aber ein, er hätte mit dem Förster Kontakt bezüglich einer Ausnahmebewilligung aufnehmen sollen.

Freispruch

Nach kurzer Beratung sprach der Richter den Bauern frei, allerdings nur weil das zuständige Statthalteramt die Untersuchung ungenügend durchgeführt hatte. Der Förster und der Grundeigentümer waren nämlich nicht befragt worden. Ausserdem gäbe es tatsächlich Zweifel, ob Schäden an den jungen Bäumen entstanden seien. In Zukunft komme der Schafbesitzer aber nicht mehr so davon, er wisse ja jetzt, dass er im Kanton Zürich eine Einwilligung der Behörden brauche.

jw