Die neusten Messungen an den Thurgauer Gewässern zeigen, dass die Abflüsse und somit die Wassermengen trotz den Niederschlägen in den vergangenen Tagen deutlich abgenommen haben. Die Wetterprognosen sagen für die kommenden Tage weiterhin keine länger anhaltenden Niederschläge voraus. Deshalb hat der Fachstab Trockenheit entschieden, auf ein generelles Wasserentnahmeverbot hinzuwirken. Das Verbot würde ab der Publikation im Amtsblatt, also frühestens ab diesem Freitag, 13. Juli 2018, und bis auf Widerruf gelten. Das Verbot würde alle Gewässer im Kanton Thurgau mit Ausnahme des Bodensees, des Untersees, des Rheins, des Seerheins sowie des Grund- und Quellwassers betreffen.

Kürzlicher Regen reicht nicht

Die tiefen Pegelstände haben auch dazu geführt, dass die Jagd- und Fischereiverwaltung bislang 22,7 Kilometer Gewässer abfischen musste. Falls der Regen weiter ausbleibt, dürften weitere Flüsse und Bäche abgefischt werden müssen. Die Situation im Wald hat sich demgegenüber immerhin etwas entspannt, die Böden haben durch die Niederschläge Feuchtigkeit erhalten. Deshalb hat der Fachstab Trockenheit entschieden, die Waldbrandgefahr auf der Stufe zwei, die eine mässige Gefahr bedeutet, beizubehalten. Falls die Niederschläge aber wie erwartet ausbleiben, könnte die Situation in der nächsten Woche auf Stufe drei eingeschätzt werden.

Fachstab Trockenheit

Der Fachstab Trockenheit des Kantons Thurgau wurde Ende Juni offiziell eingesetzt. Unter der Leitung des Amts für Bevölkerungsschutz und Armee gehören ihm Vertreterinnen und Vertreter des Amts für Umwelt, der Jagd- und Fischereiverwaltung, des Forstamtes, des Landwirtschaftsamtes, des Amtes für Gesundheit, der Kantonspolizei, des Feuerschutzamtes und des Informationsdienstes an.

 

pd