Der Berner Bauernverband (BBV) rät in einem Newsletter-Artikel «in jedem Fall zur Vorsicht» und empfiehlt eine Absprache mit den Gemeindebehörden vor dem Abschluss eines Vertrages. Im besten Fall würden Bauernfamilien von Fahrenden vorgängig angefragt, ob sie ein Grundstück vorübergehend als Standplatz vermieten würden. Grundsätzlich stehe jedem Landwirt ein Abwehrrecht zu, niemand müsse Fahrende auf seinem Land dulden, heisst es in den Empfehlungen. Wenn ein Bauer aber mit seinem Land als vorübergehender Standplatz einverstanden sei, empfehle sich der Abschluss eines Vertrags. Der BBV stellt online einen solchen Mustervertrag zur Verfügung.

Offizielle Standplätze nicht auf Landwirtschaftsland

Der BBV anerkenne die Notwendigkeit, genügend Standplätze für Fahrende im Kanton Bern zur Verfügung zu stellen. Immer wieder komme es durch illegale Stellplätze zu Problemen zwischen Fahrenden und Landbewirtschaftern. «Wir erachten daher die Schaffung von offiziellen Plätzen im Kanton Bern für sinnvoll. Wir lehnen jedoch die Nutzung von landwirtschaftlich genutzter Fläche für solche Stellplätze strikt ab», heisst es weiter. Im aktuellen raumplanerischen Diskurs mute es sehr anachronistisch an, für Stellplätze von Autos und Wohnwagen Landwirtschaftsland zu beanspruchen. Der BBV fordert klar, dass die Plätze auf bereits bebauten Arealen erstellt würden.

jw