Die Finanzkommission hat das Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht für die zweite Lesung im Grossen Rat vorberaten. Nach vertieften Abklärungen beantragt sie mit knapper Mehrheit, auf eine indirekte Änderung des Steuergesetzes zu verzichten, mit der Sonderregelungen für die Landwirtschaft aufgehoben würden.

Der Grosse Rat hat in der Juni-Session die Revision des Gesetzes über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht (BPG) in erster Lesung beraten. Eine Mehrheit der Finanzkommission hatte beantragt, mit einer indirekten Änderung des Steuergesetzes die steuerliche Behandlung der Landwirtschaft wieder auf die Gewerbedefinition abzustützen und die Spezialbestimmungen der «halben Standardarbeitskraft» zu streichen.

Der Grosse Rat hat den Passus an die Kommission zurückgewiesen, um die finanziellen Auswirkungen detaillierter abzuklären. Die Abklärungen der Volkswirtschaftsdirektion in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung haben ergeben, dass etwa 750 Betriebe von der bestehenden Regelung profitieren.

Bei einer Aufhebung der Spezialbestimmungen würde diesen eine Mehrbelastung von etwa 550‘000 Franken erwachsen, was pro Betrieb durchschnittlich circa 740 Franken ausmacht. In der Vorberatung der 2. Lesung will die Finanzkommission nun mit knapper Mehrheit auf die indirekte Änderung des Steuergesetzes verzichten.

Sie will damit erreichen, dass die erst seit 2014 wirksame Regelung unverändert weiter gilt, wonach bei diesen Kleinbetrieben der Eigenmietwert und der amtliche Wert angemessen reduziert bleiben. Die Aufhebung der Spezialbestimmungen würde vor allem kleinere Bauernbetriebe treffen, bei denen auch bescheidene Steuerhöhungen spürbare Auswirkungen haben können.

Die starke Minderheit spricht sich dafür aus, dass eine Harmonisierung bei der Definition des landwirtschaftlichen Gewerbes zur Anwendung gelangen und bei den Steuern keine eigenständige Festlegung gelten solle. Es dürfe bei der Besteuerung von kleinen Landwirtschaftsbetrieben unterhalb der Gewerbegrenze keine Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen geben. Zudem argumentiert sie, die Regelung mit der «halben Standardarbeitskraft» verstosse gegen Bundesrecht.

Die 2. Lesung des Gesetzes über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht (BPG) findet in der Septembersession 2018 statt.

BauZ/pd