Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kommt näher. Seit vergangenem Jahr sind verschiedene Fälle in Osteuropa bekannt geworden. Nun reagiert das deutsche Bundesland Niedersachsen. Am Dienstag hat die Landesregierung einen Änderungsentwurf zum Jagdgesetz freigegeben. Das Gesetz wird geändert, um Wildschweine leichter abschiessen zu können, da sie die gefährliche Krankheit übertragen. Zum Schutz der Hausschweine, heisst es, denn bei Ausbruch der Krankheit droht der Landwirtschaft grosser Schaden. Sollte die ASP die Schweiz erreichen, wollen die inländischen Behörden ebenfalls vorbereitet sein. Wenn sie auch für den Menschen nicht gefährlich ist, erkrankt ein Schweinebestand an der ASP, muss dieser im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung vernichtet werden.

Reeller Ablauf durchgeführt

Der Agrarkanton Bern rüstet sich und hat am Mittwoch auf einem Schweinebetrieb im Bernischen Noflen den Ernstfall geübt. Eine Übung, wie sie bei Eintreffen der Seuche ziemlich identisch ablaufen dürfte. Und genau das ist auch das Ziel, denn Bilder, wie sie dereinst in England, verursacht durch die Maul und Klauenseuche, gemacht wurden, möchte Kantonstierarzt Reto Wyss tunlichst verhindern. «Wenn wir Scheiterhaufen machen müssen und die toten Tiere darauf verbrennen, sind wir nicht einzig mit dem Problem der Seuche konfrontiert», so Wyss vor den Medien. Der Kantonstierarzt führte am Mittwoch durch die Übung, an der neben dem Kantonalen Veterinärdienst auch der Zivilschutz beteiligt war.

Bauern sind gefordert

Kommt die ASP in die Schweiz, und davon muss im schlimmsten Fall ausgegangen werden, braucht es seitens der Behörden einen logistischen Kraftakt. Was es aber auch braucht sind aufmerksame Bauern, die ihre Tiere beobachten. sb