Nach Bekanntwerden neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über subletale Auswirkungen der Wirkstoffe auf Bienen schränkte die EU-Kommission im Jahr 2013 die Verwendung der neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Pflanzenschutzmitteln ein. Als Folge hat auch das Bundesamt für Landwirtschaft in der Schweiz die Bewilligung für die drei Insektizide zur Behandlung von Raps- und Maisfeldern auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Währendem Umweltschutzkreise diese Massnahme begrüssen, warnen landwirtschaftliche Kreise vor gravierenden Folgen: So seien heute keine vergleichbaren Substanzen in Mais- und Rapskulturen zugelassen. Die schlechter wirkenden Alternativmittel müssten höher dosiert verabreicht und zudem gespritzt werden. Zudem gefährdeten sie das beim Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln nötige Resistenz-Management zur Bewahrung der Wirksamkeit der Hilfsmittel, so die Argumente.

Die Neonicotinoide wirken systemisch und sehr spezifisch gegen Insekten, und gelten deshalb als wenig problematisch für Säugetiere und Vögel. In der Schweiz waren diese Wirkstoffe bis 2013 als Saatbeizmittel bewilligt. Diese haben den Vorteil, dass der Schutz der Pflanze von Anfang gewährleistet ist. Spätere Spritzungen sind nicht mehr nötig, weshalb die Wirkstoffmenge pro Hektar um einiges geringer ist als mit einer herkömmlichen Spritzapplikation.

lid