Am 1. Juli tritt die Stellenmeldepflicht in Kraft. Das heisst, dass Arbeitsgebende ab diesem Zeitpunkt freie Stellen bei der Regionalen Stellenvermittlung (RAV) melden muss.

Instrumente sind bereit

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat aus aktuellem Anlass am Dienstag eine Medienorientierung veranstaltet. Boris Zürcher, Leiter Direktion für Arbeit SECO, informierte, dass die nötigen Instrumente für die Umsetzung nun bereit seien. 

Wie bereits in der BauernZeitung vom 4. Mai berichtet, müssen dabei alle Stellen in Berufsarten, bei denen die Arbeitslosigkeit über acht Prozent liegt, gemeldet werden. Dazu gehören auch landwirtschaftliche Mitarbeiter, Knechte, Meistergehilfen, landwirtschaftliche Vorarbeiter, Melker, Taglöhner und Hilfsarbeiter. Auf der neuen Website «arbeit.swiss» können Arbeitgeber die Stellen kostenlos melden und Stellensuchende können Angebote überprüfen.

Arbeitssuchende unterstützt

Die Idee ist, dass der Landwirt (Arbeitgeber) die Stelle ausschreibt. Danach haben fünf Tage lang die beim RAV angemeldeten Personen einen Vorrang, das RAV schlägt dem Landwirt einige Personen vor. Erst nach Ablauf der fünf Tage darf der Arbeitgeber die Stelle an einer anderen Stelle ausschreiben. 

Das Ziel dieser Regelung ist es, dass mehr offene Stellen beim RAV gemeldet werden, die Stellensuchdauer abnimmt und es damit schlussendlich weniger Zuwanderer geben soll. «Es geht nicht darum, die Arbeitgeber unnötig zu schikanieren, sondern es ist eine Massnahme, um die Arbeitssuchenden zu unterstützen», stellte Zürcher klar.

Wer die Stellenmeldepflicht nicht einhält, riskiert eine Busse von bis zu 40'000 Franken. Aus diesem Grund ist es für alle Arbeitgeber wichtig, herauszufinden ob ihre Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht. Das können sie auf der Website «arbeit.swiss» ganz einfach abchecken. Auch gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Verwandten oder bei Temporärstellen von weniger als zwei 
Wochen Dauer.

Jasmine Baumann

Weiterführende Links: www.arbeit.swiss