Dass die Preisbänder bereits jetzt festgelegt wurden, ist erfreulich und bringt Planungssicherheit für alle. Die Kartoffelproduzenten sind dringend angehalten, nur die vom Abnehmer schriftlich zugesicherten Mengen zu produzieren.

Die Preise der Speisesorten

Für alle festkochenden Speisesorten gilt das einheitliche mittlere Preisband (MPB) von Fr. 47.50/100 kg. Bei den mehligkochenden Sorten liegt das MPB für Agata, Challenger, Concordia, Jelly, Lady Felicia, Laura, Marabel und Victoria bei Fr. 43.20/100 kg. Für Bintje gilt ein mittleres Preisband von Fr. 45.–/100 kg, für Désirée Fr. 38.65/100 kg und für  Agria-Speisekartoffeln Fr. 41.60/100 kg. Die Bandbreite beträgt für alle Speisekartoffeln unverändert plus/minus  acht Franken.

Preise Veredelungssorten

Für alle Frites-Sorten gilt ein MPB von Fr. 41.60/100 kg. Bei den Chipskartoffeln beträgt das MPB für die Sorten Figaro, Kiebitz, Lady Claire, Lady Rosetta, Levinata, Osira, Pirol und Verdi Fr. 42.65/100 kg, für Hermes 41.20/100 kg und für Panda Fr. 49.65/100 kg. Die Preise für Charlotte Industrie werden bilateral festgelegt. Der Produzentenrichtpreis für Raclettekartoffeln liegt bei Fr. 34.–/100 kg. Für die Industriesorten gilt unverändert ein Preisband mit einer Abweichung von plus/minus zwei Franken. Die auf die Ernte 2017 hin versuchsweise eingeführten Anpassungen in den Bereichen Backtest und Schorf bei grobsortierter Ware und Mängelhalbierung bei Kaliber 60+ bei der Sorte Agria Industrie werden für ein weiteres Jahr fortgeführt.

Bio und Sofortverarbeitung

Für alle Bio-Speisesorten (mehlig- und festkochend) beträgt das MPB Fr. 91.50/100 kg. Bei den Frites- und Chips-Sorten liegt das MPB bei Fr. 76.50. Die Bandbreite beträgt für Bio-Speise- und Bio-Industriesorten unverändert plus/minus  acht Franken. Vor dem 1. September liegen die Festpreise für Frites- und Chipssorten zur Sofortverarbeitung bei Fr. 35.–/100 kg und für feld- und grobsortierte Ware bei Fr. 24.50/100 kg. 

Neu auf der Sortenliste ist die Chips-Sorte Levinata vom Züchter Stet-Holland. 

Anbauverträge auch 2019

Die Anbauverträge sind ein wichtiger Bestandteil des Systems. Die Kartoffelproduzenten sind angehalten, nur die vom Abnehmer schriftlich zugesicherten Mengen für das im voraus bestimmte Marktsegment anzubauen. Mengen, die darüber hinaus angebaut werden, gefährden die Marktordnung und das Preisgefüge und belasten zudem den Verwertungsfonds unnötig.

Swisspatat