Die Schweiz schneidet bezüglich Tierwohl im internationalen Vergleich gut ab. Das zeigt eine umfassende Vergleichs-Studie der Agridea im Auftrag des Vereins Qualitätsstrategie. Sie habe nach wie vor eine Vorreiterrolle inne, führte Studienautor Marc Boessinger an einer Tagung zum Thema aus.

Die Schweiz schneidet unter anderem bei Bestandes-Höchstgrössen und Transportdauer deutlich besser ab als das umliegende Ausland. Hinzu kommen die freiwilligen Programme. „Die Schweiz ist in den drei Punkten gesetzliches Niveau, staatliche Tierwohlprogramme sowie privatrechtliche Labels überall führend“, so Boessingers Fazit.

Nur in wenigen Punkten, hauptsächlich beim Stallklima, sind die Regeln im Ausland strenger. Der Studienautor sieht noch weitere Handlungsfelder für die Zukunft und betonte, dass das Ausland nicht stehen bleibe. So führt Deutschland per 2028 ein Verbot der Anbindehaltung bei Kühen ein.

Labels: In der Schweiz im Überfluss, im Ausland Mangelware

Einen Spezialfall bildet die Schweiz betreffend Labels. Während es hierzulande etliche davon gibt, sind sie im Ausland deutlich weniger verbreitet. Ausnahme sei das Qualitäts-Label "Rouge" in Frankreich, so Bössinger. Aber die Ausgangslage ändert sich. Das zweistufige deutsche Label „Für mehr Tierschutz“ sei auf der Überholspur, sagt Boessinger.

Er zeigte sich mit einem Blick in die Zukunft überzeugt davon, dass die Schweiz auch  2030 ihren Vorsprung halten wird. Er geht aber davon aus, dass Importfleisch tierschutzmässig "akzeptabler" wird.

Gesetz ist nicht Vollzug

Tierschutz-Gesetze sind das eine, der Vollzug das andere. Das zeigte an der Tagung Kaspar Jörger, Leiter Tierschutz des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), auf. Bei den amtlichen Kontrollen geht es um die Überprüfung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Je nach Betrieb kommen weitere Label-Kontrollen hinzu.

Die amtlichen Kontrollen müssen laut Jörger glaubwürdig, wirksam, risikobasiert und effizient sein. Diese Woche hat der Ständerat den Weg für risikobasiertere Kontrollen freigemacht und einer entsprechenden Motion zugestimmt, die auch der Bundesrat befürwortet. Betriebe, die bei Kontrollen nicht beanstandet werden, sollen weniger häufig kontrolliert werden. Problematische Betriebe werden hingegen mehr und unangemeldet kontrolliert. Damit sollen Probleme frühzeitig erkannt und wenn nötig eingegriffen werden.

2017 wurden in der Schweiz auf 12'075 Betrieben Grundkontrollen durchgeführt. Das entspricht 27 Prozent der Betriebe, womit das Ziel erreicht worden ist, einmal alle 4 Jahre pro Betrieb eine Grundkontrollen durchzuführen. 28 Prozent der Grundkontrollen wurden unangemeldet durchgeführt, womit die Regelung von mindestens 10 Prozent unangemeldeter Kontrollen deutlich überschritten worden ist. Auf 2'138 Betrieben wurden - meist kleinere - Mängel festgestellt. Dennoch standen die Kontrollen aufgrund des Falls Hefenhofen stark im Fokus der Öffentlichkeit.

In der EU sieht es mit dem Tierschutzvollzug anders aus. So müssen Betriebe in Bayern rechnerisch alle 48 Jahre mit einer Kontrolle rechnen, wie Jörger ausführte. Auch in zahlreichen anderen deutschen Bundesländern betragen die Intervalle mehr als 20 Jahre. Die EU habe kaum eine Übersicht über den Tierschutz-Vollzug, sagte auch Hansuli Huber, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes (STS). Gemäss seinen Aussagen stammen die letzten EU-weiten Daten aus dem Jahr 2006. Und die Länder nehmen es nicht alle gleich genau bezüglich der Kontrollen. Vertraut man auf die Statistik, so war in Griechenland kein einziger Verstoss verzeichnet worden.

lid