Heute gibt es für Freilaufställe mehr Subventionen pro Kuh. Zudem wird mehr Strukturhilfe ausgerichtet, wenn der Bau eines solchen Stalls geplant ist. Nach dem Willen des Parlaments sollen die Beiträge nun angepasst werden.

Der Bundesrat soll bei den Strukturhilfen dafür sorgen, dass es zu keinen Benachteiligungen von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen kommt. Bei den Direktzahlungen dagegen soll es keine Änderungen geben.

Nach dem ursprünglichen Willen des Nationalrates sollte der Bundesrat generell dafür sorgen, dass Bauern mit Anbindeställen gegenüber jenen mit anderen Haltungen finanziell nicht benachteiligt werden.

Gute Gründe für Anbindeställe

Der Motionär argumentierte, der Anbindestall sei nach wie vor ein weit verbreitetes Stallsystem in der Rindviehhaltung. Es gebe keinen Grund, dieses Haltungssystem anders zu behandeln als Freilaufsysteme, solange das Tierwohl gemäss dem Tierschutzgesetz erfüllt werde.

Es gebe durchaus gute Gründe für Anbindeställe, sagten die Befürworter in den Räten. So leisteten diese einen Beitrag dazu, dass den Tieren ihre Hörner belassen werden könnten. Die Gegner gaben zu bedenken, es entspreche dem Willen der Bevölkerung, besonders tierfreundliche Haltungssysteme zu fördern. Die Anreizstrategie zur Förderung des Tierwohls habe sich bewährt.

Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Der Nationalrat nahm den abgeänderten Vorstoss aber mit 104 zu 68 Stimmen bei 13 Enthaltungen an.

sda