Am 30. November 2018 hat der Bundesrat einen ersten richtungsweisenden Entscheid gefällt, wie diese Verfahren in der Schweiz rechtlich eingeordnet werden sollen, wie der Verein Qualitätsstrategie schreibt. Dabei hat er die Zielsetzung vorgegeben, dass am Vorsorgeprinzip festgehalten werden soll, und dass im Gentechnikrecht die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nach Kategorien eingestuft werden sollen.

Die Infoveranstaltung beleuchtet unter anderem, was der Entscheid des Bundesrates gegenüber der Situation in der EU und dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs Eugh bedeutet und wie sich eine risikobasierte Anpassung der Gesetzgebung für alle Beteiligten in der Schweiz umsetzen lässt.

Die Veranstaltung findet am 15. Januar in Bern statt. Sämtliche Infos sind auf der Website des Vereins Qualitätsstrategie aufgeschaltet.

lid