Die Gerichtsurteile zur Beurteilung der inneren Aufstockung haben vor allem im stark betroffenen Kanton Luzern viel zu reden gegeben. Im Mai hatte Kantonsrat und Landwirt Hanspeter Bucheli dazu eine Anfrage an die Regierung zu den Konsequenzen für die Tierhalter eingereicht. Die Luzerner Regierung hat nun geantwortet. Dabei betont sie die grosse Bedeutung der Tierhaltung im Kanton – diese bringt 80 Prozent von der Milliarde Wertschöpfung der Landwirtschaft. «Wir stehen für eine professionelle Tierhaltung ein», heisst es in der Antwort.

Anrechnung wird geprüft

Die Luzerner Regierung hat Verständnis, dass nicht generell bei Schweine- und Geflügelhaltungen von «bodenunabhängiger Produktion» gesprochen werden könne, nur weil in den meisten Fällen dafür das nötige Futter zugeführt werde. Deshalb werde geprüft, wie Futter, das auf dem eigenen Betrieb produziert und an Schweine oder Geflügel verfüttert wird, bei der bodenabhängigen Produktion angerechnet werden könne.

Josef Scherer 

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