Geschmack kann laut den Richtern nicht als "Werk" eingestuft werden, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Dies wäre jedoch nötig, damit der Geschmack urheberrechtlich geschützt werden könnte. Beim Gerichtsfall geht es um den niederländischen Frischkäse Heksenkaas der Firma Levola. Deren Konkurrent Smilde bracht mit dem Witte Wievenkaas einen Käse auf den Markt, der nach Ansicht von Levola gleich schmeckt.

Die Richter argumentierten weiter, dass Geschmack nicht präzise und objektiv beurteilt werden könne.

Nun wird das niederländische Gericht über den konkreten Fall mit dem Wissen des Entscheids des EU-Gerichts entscheiden.

lid