Tier im Fokus reichte bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission Beschwerde gegen eine Proviande-Werbung mit dem Slogan «Logenplätze für unser Geflügel» ein. Die Werbung weist auf das Tierwohlprogramm des Bundes BTS für besonders tierfreundliche Stallungen hin.

«Im Stall ist vom Tierwohlprogramm indes nichts zu erkennen», schreibt TIF. Verdeckte Aufnahmen in BTS-Hühnerställen hätten Anfang Jahr verstörende Zustände zutage gefördert. Tausende Hühner lebetn auf engstem Raum, viele davon krank, verletzt oder tot (wir berichteten). Vor der Lauterheitskommission bekam TIF nun teilweise Recht, wie die Tierrechtler am Dienstag mitteilen.

Zugang zum Wintergarten freiwillig

Die Kritik von TIF zielte auf die Werbeaussage ab, dass «das Geflügel in BTS-Ställen tagsüber stets Zugang zu einem Wintergarten» habe. Proviande räume in ihrer Stellungnahme ein, dass der Zugang zum Wintergarten bis zum 21. Lebenstag freiwillig ist. Ausserdem würden Masthühner bereits in einem Alter von 22-37 Tagen wieder geschlachtet.

Für die Lauterkeitskommission widerspricht diese Aussage dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ist folglich unlauter. «Im Lichte dieser Tatsachen ist es zumindest irreführend, wenn ein Zugang zu einem Aussenklimabereich als generell besonders positive, zeitlich unbeschränkte Eigenschaft (‹stets›) angepriesen wird, wenn dieser Zugang im Grossteil der Lebensdauer eines Tieres gar nicht empfehlenswert ist resp. der Zugang nur während weniger Tage überhaupt relevant wird.»

Proviande verzichtet künftig auf kritisierten Satz

Die Lauterkeitskommission empfiehlt Proviande deshalb auf diese Aussage zu verzichten. Rechtlich bindend ist das nicht, aber Proviande will den beanstandeten Satz in der Werbung für einheimisches Poulet trotzdem nicht mehr verwenden. «Wir haben entschieden, den Beschluss nicht anzufechten», sagt Erich Schlumpf, Leiter der Bereiche Produkte-PR, Gastro und Ernährung gegenüber dem «TagesAnzeiger».

Bei anderem Aspekt unterliegt Tier im Fokus

TIF kritisierte ausserdem die Werbeaussage, dass die vorgeschriebenen Sitzmöglichkeiten in BTS-Hühnerställen den «natürlichen Bedürfnissen» der Hühner Rechnung tragen würde. Ausserdem, so TIF in der Beschwerde, sei «der Gesamteindruck der Werbung [...] irreführend und damit unlauter, weil mit den drei abgebildeten Hühnern und dem holzigen Hintergrund eine Kleingruppenhaltung im Hinterhof als BTS-Standard suggeriert wird.»  

Hier folgt die Lauterkeitskommission der Argumentation von Proviande. Werbeaussagen seien nach dem Verständnis der angesprochenen Durchschnittsadressaten – nämlich Fleischesser(innen) – zu beurteilen. Diese würden erkennen, dass die Abbildung nicht 1:1 der Realität entspreche.

Bei TIF kann man die Argumentation der Lauterkeitskommission nicht nachvollziehen. Man habe nicht beanstandet, dass die Werbung dem Gesetz widerspräche, aber die Werbung zeige ein falsches Bild der «industriellen Tiernutzung».

jw