In ihrer Koalitionsvereinbarung hatten sich Union und SPD darauf verständigt, Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv zu ahnden.

Klöckner betonte, es sei Aufgabe des Staates, Landwirte zu belangen, die ihre Tiere schlecht hielten. Sie appellierte an die dafür zuständigen Bundesländer, ausreichend Kapazitäten für Tierschutzkontrollen zur Verfügung zu stellen.

Auf Kritik stiessen die Äusserungen bei den Grünen. Agrarsprecher Friedrich Ostendorff forderte die Ministerin auf, Rechtsurteile zur Kenntnis nehmen. Er verwies auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom Februar dieses Jahres. Die Richter hatten drei Tierrechtsaktivisten, die in einer Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen waren, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen.

Für Ostendorff ist der eigentliche Skandal, dass die staatlichen Kontrollen offensichtlich nicht ausreichten, «um das Tierleid in den Ställen aufzudecken». Der Union hält er vor, sie nehme den Tierschutz in der Landwirtschaft nicht ernst. «Wir fordern eine Neustrukturierung der Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft», so der Grünen-Politiker. Außerdem müssten die Tiere an den Schlachthöfen und in den Verwertungsanlagen beurteilt werden, um so schlechte Haltungen identifizieren zu können.

AgE