Die Motionäre hatten ihren Vorstoss damit begründet, dass ohne Anpassung in Uri rund 25 von 330 Landwirtschafts-Betriebe ihren Status verlieren würden, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet.

Anders sah es der Regierungsrat. Es seien anteilsmässig nur wenige bisherige landwirtschaftliche Betriebe von den neuen, erhöhten Bundesvorgaben betroffen. Durch die Neu-Definition sei die Zahl nur von 313 auf 307 gesunken. Würde die Limite auf 0,8 SAK gesenkt, so nähme die Zahl auf 366 zu.

Der Regierungsrat befürchtete zudem, dass mit einer Senkung der Gewerbegrenze Betriebe mit ungenügenden wirtschaftlichen Strukturen profitieren würden.