2,2 Meter hoch wuchs der Mais eines Landwirtes aus dem Bezirk Pfäffikon im Sommer 2016 - deswegen erhielt er Post vom Bezirksgericht, mit einem Strafebefehl und einer Busse von 200 Franken, wie die NZZ berichtet.

Dass, das Maisfeld neben einer Strassenkreuzung lag, wurde ihm zum Verhängnis. Er liess den Mais zwar zwei Meter von der Strasse entfernt wachsen, jedoch besagt die Strassenabstandsverordnung des Kantons Zürich, dass bei Innenseiten von Kurven, Strassenverzweigungen und Ausfahreten sogenannte Sichtbereiche beachtet werden müssen. In diesen Bereichen dürfen die Pflanzen nicht höher als 0.8 Meter hoch wachsen dürfen. Der vorgeschriebene Sichtbereich betrug im besagten Fall 150 Meter. Die effektive Sicht war aber nur 70 Meter.

Der Bauer wehrte sich gegen die Busse und zog den Fall vors Obergericht. Dieses entschied jedoch gleich wie das Bezirkgericht. Nun muss der Angeklagte zusätzlich die Verfahrenkosten tragen. Total kostet ihm der zu hohe Mais rund 3000 Franken.

asa