Wie das italienische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, bewilligte der Verwaltungsausschuss der Brüsseler Behörde die sogenannten aussergewöhnlichen Marktstützungsmassnahmen.

Diese sehen eine Zuteilung von 11,1 Mio Euro (12,48 Mio CHF) an EU-Geldern für die Betriebe vor, die indirekte Schäden durch gesundheitspolizeiliche Maßnahmen wie der Beschränkung der Verbringung von Tieren und Gütern bis zum 28. September 2017 erlitten hatten. Die Summe soll um weitere 11,1 Mio Euro (12,48 Mio CHF) an nationalen Mitteln verdoppelt werden.

Italiens Landwirtschaftsminister Gian Marco Centinaio sprach davon, dass man eine «angemessene Entschädigung» für die Betriebe erzielt habe und stellte gleichzeitig weitere Hilfen für die Zeit nach dem 28. September 2017 in Aussicht. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit der Kommission seien noch nicht abgeschlossen.

AgE