-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --span>Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel gibt der Bund unter anderem Massnahmen vor, welche den Pflanzenschutzmittel-Eintrag in Gewässer reduzieren sollen. Denn Pflanzenschutzmittel können über sogenannte Punktquellen beim Reinigen und Befüllen der Feldspritze und/oder beim Umgang und Entsorgen von Spritzbrüheresten in Gewässer gelangen; 50 bis 70 Prozent der Pflanzenschutzmittel-Einträge in Gewässern stammen aus Punktquellen. Dass das Konsequenzen für Gewässer und deren Organismen hat, konnten -- NO IMAGE --a href="http://www.gl.ch/documents/NAWA_Zustandsbericht_2011_2014.pdf" target="_blank">-- NO IMAGE --span>Untersuchungen der Nawa-- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/a> (Nationale Beobachtung Oberfächengewässerqualität) belegen. -- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --h2>Punktquellen mit dem kontinuierlichen Innenreinigungssystem vermeiden-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --span>Punktquellen sollen nun mit einem sogenannten kontinuierlichen Innenreinigungssystem für Feld- und Gebläsespritzen vermieden werden. Der Bund fördert deshalb seit 2017 im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel das -- NO IMAGE --a href="https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen/ressourceneffizienzbeitraege/beitrag-fuer-die-spritzenreinigung.html" target="_blank">-- NO IMAGE --span>Aufrüsten solcher Spritzgeräte oder die Anschaffung von Neugeräten-- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/a> (Direktzahlungsverordnung Artikel 82a):-- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --span>Für die Ausrüstung von vorhandenen und neu angeschafften Feld- und Gebläsespritzen wird ein einmaliger Beitrag pro Spritzgerät gewährt. Dieser beträgt pro Spülsystem 50 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 2000 Franken.-- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --h2>-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 237.54152823920265px;" src="/media/110506215/kasten-innenreinigung.png?width=500&height=237.54152823920265" alt="" rel="286563" />-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --h2>60 bis 80 Prozent Reduktion der Punkteinträge in Gewässer-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --span>Für die kontinuierliche Innenreinigung wird benötigt: Eine zusätzliche Spülwasserpumpe und zwei Innenreinigungsdüsen im Tankinnenraum. Sie ermöglichen den kompletten Kreislauf nach beendetem Spritzvorgang fortwährend mit Frischwasser zu reinigen. Die verdünnte Restbrühe wird anschliessend direkt auf dem Feld ausgebracht.-- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --span>Gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sei damit eine Reduktion der Punkteinträge um 60 bis 80 Prozent in Gewässern möglich. Auch, weil -- NO IMAGE --/span>die Bedienung des Reinigungssystems für den Hauptkreislauf automatisch von der Führerkabine aus erfolgt und somit zusätzliche Fehlerquellen vermieden werden können. Das erlaubt zudem eine Zeitersparnis von 15 bis 20 Minuten sowie eine Einsparung von 50 Liter Klarwasser im Vergleich zur üblichen Reinigung.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --span>Altgeräte können mit den angebotenen Nachrüstsätzen verschiedener Hersteller relativ einfach nachgerüstet werden. -- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --h2>Förderung noch bis 2022-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --span>Der Bund fördert noch bis 2022 den Erwerb eines solchen Innenreinigungssystems. Die -- NO IMAGE --a href="about://media/110506216/gesuch_kontinuierliche_innenreinigung_.pdf" target="_blank">-- NO IMAGE --span>Anmeldung, Gesuchsstellung-- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/a>, Beitragsgewährung und Kontrolle erfolgen durch das kantonale Landwirtschaftsamt. Ab 2023 ist die Innenreinigung für alle Spritzgeräte mit einem Behälter von mehr als 400 Litern Inhalt dann obligatorisch. -- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --h2>Verstärkung der Kontrolle gewässerrelevanter Aspekte-- NO IMAGE --/h2>

-- NO IMAGE --p>Zudem will der Bund die Kontrollen gewässerrelevanter Aspekte verstärken. Dazu gehören Kontrollen von Waschplätzen für die Spritzgeräte, Spülung und Reinigung der eingesetzten Geräte, die Entsorgung der Pflanzenschutzmittel-haltigen Abwässer,  Pufferstreifen zu Gewässern und Biotopen und die Kontrolle der in der Bewilligung festgelegten Anwendungsvorschriften. Zuständig für die Kontrollen sind die zuständigen kantonalen Stellen. Bis 2021 möchte man zunächst aber erst einen Testlauf mit 100 Betrieben durchführen und auswerten.-- NO IMAGE --/p>

-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>Katrin Erfurt-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>