"Das bedeutet, dass die Bevölkerung besser hinschaut und Delikte konsequenter anzeigt", sagte Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), den Zeitungen. Obwohl rund 82 Prozent aller Täter im vergangenen Jahr mit Vorsatz handelten, griffen die Richter aber nur selten streng durch. Es wären Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen möglich; im schweizweiten Schnitt kassierten Tierquäler aber nur 30 Tagessätze, schreiben die Zeitungen weiter.

sda