Die Walliser Landwirtschaftskammer lehnt die Hornkuh-Initiative ab. Man habe zwar grosse Sympathien für behornte Kühe, trotzdem empfehle man ein Nein. Die Förderung von Hornkühen gehöre nicht in die Bundesverfassung. Ein solches Anliegen könne – falls erwünscht – über die Direktzahlungs-Verordnung geregelt werden, heisst es in einer Mitteilung. Weiter betont die Walliser Landwirtschaftskammer, dass mit behornten Tieren das Risiko von Verletzungen zunehme.

Nicht prinzipiell dagegen, aber...

Gegen die Hornkuh-Initiative hat sich auch der Waadtländer Bauernverband Prométerre ausgesprochen. Dieser warnt, dass die Hornkuhförderung – zwischen 15 und 30 Mio. Franken jährlich – zulasten anderer Tierwohl-Massnahmen gehen könnte. Man sei nicht prinzipiell gegen die Haltung von Hornkühen, heisst es in einer Mitteilung, aber dagegen, die Förderung behornter Kühe auf Verfassungsstufe festzuschreiben. Befürchtet wird zudem, dass der administrative Aufwand durch die Hornkuh-Initiative zunehmen wird.

lid