Mit dem Abkommen werden mittelfristig rund 98 Prozent der schweizerischen Ausfuhren in das bevölkerungsmässig viertgrösste Land der Welt zollbefreit, wie das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mitteilt. Zudem würden technische Handelshemmnisse abgebaut, der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer erleichtert und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen generell gestärkt. Die EFTA wird der erste Freihandelspartner Indonesiens in Europa.

Das Abkommen umfasse einen möglichst freien Zugang für schweizerische Industrieprodukte und ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse auf den indonesischen Markt ermöglichen, heisst es weiter. Ausserdem gehören Regeln für den Handel mit indonesischem Palmöl zu den zentralen Punkten. «Die Schweiz gewährt gewisse marktverträgliche Zollrabatte für dieses Erzeugnis im Rahmen von Kontingenten, durch welche die inländische Produktion von pflanzlichen Ölen nicht gefährdet ist», betont das WBF in der Mitteilung. Zudem enthalte das Abkommen Verpflichtungen zur Einhaltung von Konventionen in den Bereichen Arbeit und Umwelt sowie eine spezifische Bestimmung, die eine nachhaltige Produktion des gehandelten pflanzlichen Öls gewährleisten solle.

Palmöl sorgte für rote Köpfe

Palmöl ist der umstrittenste Punkt im Abkommen. Eine breite Koalition aus Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden hatte den Ausschluss von Palmöl aus den Verhandlungen gefordert. Entsprechend kritisch fiel die Reaktion des Bruno Manser Fonds Anfang November aus. "Billigeres Palmöl wird die Nachfrage steigern und de facto zu mehr Regenwaldzerstörung führen. Das ist alles andere als ein guter Kompromiss", sagte Johanna Michel, stv. Geschäftsführerin des Fonds, gegenüber dem LID.

Der Schweizer Bauernverband zeigte sich erstaunt, nachdem die Einigung am 1. November bekannt wurde. Dies, weil  einige Tagen später die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates über rote Linien beim Palmöl diskutierte. Wichtig sei, dass der Bundesrat die roten Linien bei den sensiblen Produkten einhalte und die Nachhaltigkeit als verbindliches Kriterium integriere, teilte der SBV damals mit.

Der parlamentarische Genehmigungsprozess soll umgehend an die Hand genommen werden, so dass die Schweiz das Abkommen spätestens im Jahr 2020 ratifizieren kann.

jw