Das schlägt zumindest der Wissenschaftliche Beratungs-Mechanismus der Kommission (SAM) in einer Stellungnahme zum Gentechnikrecht der EU vor. Gefordert wird, den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen stärker Rechnung zu tragen. Die Forderung der unabhängigen Wissenschaftler ist insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli dieses Jahres zu sehen.

Die EU muss drannbleiben

Der EuGH entschied, dass auch durch Mutagenese gewonnene Organismen, wozu das Genome-Editing und speziell die CRISPR/Cas Methode gehören, unter die GVO-Richtlinie fallen. EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis stellte mit Blick auf die SAM-Erklärung fest, dass die EU ein Verfechter der höchsten Standards für Lebensmittelsicherheit sei. Er selbst lege als Wissenschaftler aber ebenfalls grossen Wert darauf, dass die EU auch weiterhin bei wichtigen Innovationen Schritt halten könne. Um aus neuen Techniken das Beste herauszuholen zu können, sei eine breite Reflexion und Diskussion darüber zwingend erforderlich, erklärte der Litauer.

Gesetz und Realität sollen stimmen

EU-Forschungskommissar Carlos Moedas begrüsste die Erklärung des Beratungsgremiums und verwies auf das enorme Potential vieler wichtiger neuer Technologien. Die Stellungnahme der Wissenschaftler sei ein wichtiger Beitrag in der Debatte über die richtige Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens. Wichtig sei, dass die EU-Gesetzgebung «mit den Realitäten in den Laboren» schritthalte, so der Forschungskommissar.
AgE