Der Vorstand der BO Milch legt quartalsweise den Richtpreis für die Milch im A-Segment fest. Dieser bleibt unverändert bei 68 Rappen pro Kilogramm Milch für die Monate Januar bis März 2019. Entschieden hat dies der Vorstand der BO Milch an seiner Sitzung vom 21. November 2018. Neu sei in den 68 Rappen auch die vom Bund direkt mit der Milchproduktion verknüpfte Milchzulage eingeschlossen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Stabile Marktverhältnisse

Weil sowohl der massgebende Milchpreisindex als auch die prospektive Markteinschätzung stabile Verhältnisse aufzeigten, habe der Vorstand nach kurzer Diskussion entschieden, den Richtpreis auf dem bisherigen Stand beizubehalten.

Kein Schoggigesetz mehr

Ab dem 1. Januar 2019 werde zudem das heutige Schoggigesetz aufgehoben. Um den Absatz von rund 280 Millionen Kilogramm Milch sichern zu können, würden die Milchverarbeiter ab Januar 2019 auf nicht verkäste Milch eine Abgabe von vorerst 4,5 Rappen pro Kilogramm in neue Branchenfonds einzahlen. Dies führe zu tieferen Milchauszahlungspreisen.

Die Defizite würden aber durch die neuen allgemeinen Zulagen für Verkehrsmilch kompensiert. Deshalb habe die BO Milch beschlossen den A-Richtpreis aufgrund der veränderten Milchmarktordnung als «inklusive Milchzulage» zu definieren. Für Produzenten und Verarbeiter bleibe mit dieser Lösung die Bilanz neutral.

Fonds statt Schoggigesetz

Für die beiden am 1. Januar 2019 startenden Fonds Rohstoffverbilligung und Fonds Regulierung seien die Vorbereitungen soweit abgeschlossen. Damit würde die Branche die Folgen des wegfallenden Schoggigesetz auffangen.

Bereits an der Sitzung vom 6. September habe der Vorstand der BO Milch entschieden, auf den 1. Juli 2019 den neuen Branchenstandard „Nachhaltige Milch“ einzuführen. Damit werde die Branche den nachweisbaren Mehrwert von Schweizer Milchprodukten noch besser zum Ausdruck bringen und die Produzenten am Mehrwert besser beteiligen können.

asa