Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 1. Januar 2019 in Deutschland rückt immer näher. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat nun die Universität Bonn und die EQAsce (Education Qualification Alliance) beauftragt, ein Koordinationsprogramm für den Übergang zu gestalten, heisst es in einer Mitteilung der Universität Bonn.

In diesem Rahmen führen die Institutionen eine Umfrage durch, um erste Einschätzungen über den Schulungsbedarf von Akteuren in der Schweine-Branche zu ermitteln. 

Schweiz geht voran

In der Schweiz ist das betäubungslose Kastrieren bereits seit 2009 verboten. Gemäss Tierschutzverordnung muss die Kastration männlicher Ferkel unter Schmerzausschaltung erfolgen. Dieser Routineeingriff betrifft rund 1,3 Millionen Ferkel pro Jahr, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Tierhalterinnen und Tierhalter dürfen ihre Ferkel bis zum Alter von maximal zwei Wochen selber unter Anästhesie kastrieren, wenn sie einen Sachkundenachweises haben. Dafür müssen sie einen von den Bundesämtern für Landwirtschaft und Veterinärwesen anerkannten Kurs besucht haben.

asa