Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat an Bundesumweltministerin Svenja Schulze appelliert, den Antrag der Schweiz auf eine Umstufung des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention zu unterstützen. Die VDL verwies gestern auf die Schweizer Initiative bei der Berner Konvention des Europarates, den Wolf von Anhang II „streng geschützt“ in Anhang III „geschützt“ zurückzustufen

Nach Anhang II dürften Tiere weder gestört und gefangen, getötet oder gehandelt werden. Anhang III enthalte solche Tierarten, die zwar schutzbedürftig seien, aber im Ausnahmefall bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürften, erläutere die Vereinigung die Hintergründe. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention wird den Antrag voraussichtlich in seiner jährlichen Sitzung im November beraten. Die Schweiz hatte bereits im Jahr 2006 einen solchen Antrag gestellt, war damals damit jedoch gescheitert.

Betriebe vor dem Aus

Seit 2006 hätten sich die Voraussetzungen deutlich verändert, betonte der VDL-Vorsitzende Jürgen Lückhoff. In der Schweiz, Deutschland und weiteren europäischen Staaten habe sich die Wolfspopulation stark erhöht. Die Ausbreitung der Tiere sorge für erhebliche Konflikte und gefährde die Weidetierhaltung. Insbesondere die Schafhaltung sei davon seit Jahren in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe inzwischen an das Aufgeben dächten, stellte Lückhoff fest. Die Ausbreitung des Wolfes dürfe nicht „uneingeschränkt und um jeden Preis“ geduldet werden.

AgE