Die Verordnung bestimmt, wer Chemikalien verwenden darf. Im Anhang der ChemRRV sind Verbote oder Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgeführt.

Grundsätzlich verboten sind Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Hecken und Feldgehölzen, im Wald, oberirdischen Gewässern und in Grundwasserzonen. Herbizide sind auf Dächern und Terrassen, Lagerplätzen, auf und an Strassen und Wegen verboten. Anwender von chemischen Pflanzenschutzmittel müssen eine Fachbewilligung besitzen. Diese wird laut Verordnung (SR 814.812.34) nur erteilt, wenn die entsprechende Fachprüfung bestanden wurde.

lid